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Die neue niedersächsische Corona-Verordnung, die am 13.07. in Kraft trat und bis zum 31.08.2020 gelten soll, besagt u.a. in § 26: 

„(1) 1Die Sportausübung ist zulässig, wenn 

1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird, 

3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden.

2Abweichend von Satz 1 Nrn. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden. (Familienname/Vorname/vollständige Adresse und Telefonnummer)

Das bedeutet für den Spielbetrieb der SG Allez Allee Hannover e.V.:
+  „exklusive Sommerlinge für Allee’ler*innen“: Diese Serie kann bis Ende August 2020 mit max. 30 Spieler*innen gespielt werden. Zu überlegen wäre, ob auch „Nicht-Allee’ler*innen“ teilnehmen können, bis das Kontingent von 30 Spieler*innen ausgeschöpft ist. (Ein Meinungsbild dazu kann nächsten Donnerstag abgefragt werden) Wie es im September weiter geht, bleibt abzuwarten,
+ Allgemeiner Spielbetrieb der SGAA am Samstag und Sonntag auf der Allee: Dieser kann nicht freigegeben werden, da die Aufnahme der erforderlichen Kontaktdaten nicht gesichert werden kann.
+  Femme Fatale (Doublette Mixte) am 27.09./Coupe Tati (Tête à Tête) am 04.10./26 Jahre SGAA (Frühstück+kleines Turnier) am 11.10.: Diese noch ausstehenden Veranstaltungen der SGAA könnten nach heutigem Stand mit 15 Doubletten/30 Teilnehmer*innen stattfinden. Abzuwarten bleibt, ob nach dem 31.08. weitere Lockerungen in Kraft treten.
+  Winterlinge 2020/2021: Nach heutigem Stand ist diese Serie in der bisherigen Form nicht realisierbar. Der Vorstand wird Anfang September – auf der Basis der dann geltenden Corona-Vorschriften – das Gespräch mit dem SV Odin führen, um dann zu entscheiden.