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Erneut hat das Land Niedersachsen mit seiner Verordnung vom 06.06. (gültig bis zum 22.06.) die Verhaltensregeln für u.a. sportliche Betätigungen im Freien erweitert:  „Erlaubt ist zum einen die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen. Hier gelten die allgemeinen Verhaltensregeln im öffentlichen Raum (möglichst alleine, mit den Personen aus dem gleichen Hausstand, mit einer weiteren Person bzw. mit höchstens einem weiteren Hausstand). Neu ist allerdings, dass die Sport- oder Trainingsgruppe auch außerhalb von Sportanlagen beliebig groß sein darf, wenn diese von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet und der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, eingehalten wird.“ (Niedersachsen.Klar.)
 
Der Vorstand hat am 08.06. u.a. diese Neuerung zum Anlass genommen, erneut darüber zu beraten, wie der Spielbetrieb auf der Allee aktuell und in naher Zukunft aussehen kann und folgende Beschlüsse gefasst:
 
1. Ein eingeschränkter Spielbetrieb auf der Allee  in einer grösseren Gruppe wäre möglich, wenn eine Trainerin oder ein Trainer anwesend ist.  Da das nicht sichergestellt werden kann, gelten die allgemeinen Verhaltensregeln mit u.a.  max. zwei Haushalte/max. 10 Personen/min. 1,50m Abstand.
 
2. Die Serie der Sommerlinge 2020 entfällt dieses Jahr, denn die Halbzeit ist schon fast überschritten und es ist nicht erkennbar, das die für uns geltenden Kontaktbeschränkungen in dem erforderlichen Umfang zeitnahe aufgelockert werden.
 
3. Renate Bäßmann (unsere Trainerin) hat sich bereiterklärt, jeweils am Donnerstag vom 02.07. an bis einschließlich dem 06.08. als Trainerin Boulegruppen zu betreuen. Das bedeutet, das an diesen Tagen „eingeschränkte Sommerlinge“ unter folgenden Vorgaben stattfinden:
  – Die Gruppe wird beschränkt auf ca. 20 Teilnehmer*innen
    und  entsprechend betreut. Teilnehmen können nur
    Mitglieder*innen der SG Allez Allee Hannover e.V..
  – Die Anmeldung und die Meldung der Ergebnisse erfolgt nur bei
    der Turnierleitung von Sandra Sellmann (keine Grabbelei in           
    den Unterlagen).
  – Die Runden werden je auf 60.00 Minuten begrenzt. 
  – Die Auslosung der nächsten Paarungen wird von der
    Turnierleitung verlesen (Das Blatt mit der Auslosung liegt nicht 
    aus, sodass kein aufgeregtes Nachforschen – mit wem und gegen
    wen werde ich die nächste Runde spielen – nötig ist).
  – Euros fliessen nicht (kein Eintritt/keine Ausschüttung – und somit
    auch kein Transfer von Corona-Viren)
  – Die Abstandsregelungen (min. 2.00m) und Hygienerichtlinien sind
    zu beachten (siehe unten: DPV_Corona_Regeln_0609d)
  – Auf der Allee haben wir genügend Platz: Gespielt wird auf
    dem „Boulodrome“ links und rechts der Alleebäume (die 
    Mitte bleibt frei), auf der Allee natürlich und wo sonst noch
    genügend Platz ist.
  – Sofern Mitspieler*innen das Tragen einer Schutzmaske
    wünschen, wird diesem Wunsch entsprochen. 
 
4.  Die noch ausstehenden Turniere
   – Femme Fatale – am 27.09. (Turnierleitung: Dagmar und Petra)
   – Coupe Tati – am 04.10. (Turnierleitung: Claudia mit Mehrit
     und Wolfgang)
   – 26. Jahre SG Allez Allee (Frühstück und anschliessen 3 Runden SM)
     am 11.10. (Organisatoren AA1)
können nur dann stattfinden, wenn die Kontaktbeschränkungen spürbar gelockert werden ( z.B. 40 bis 50 Personen). Der Vorstand wird – zusammen mit den jeweiligen Turnierleitungen – darüber zeitnahe entscheiden. 
(Foto aus dem Archiv)
Ergänzung vom 12.06.2020:
Der Vorstand hat den Fachbereich Gesundheit der Region Hannover um Stellungnahme gebeten, ob die „vereinfachten Sommerlinge“ unter den vorgegebenen Bedingungen statthaft sind. Hier die positiv ausfallende Bestätigung:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Durchführung wäre gemäß § 2 (3) der derzeitigen Verordnung des Landes Niedersachsen unter den von Ihnen beschriebenen Bedingungen unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung zulässig. Die derzeitige Verordnung des Landes Niedersachsen können Sie aktuell hierüber aufrufen:https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html   (11.06.2020) Die vorgenannte Regelung aus der Verordnung gilt zunächst bis zum Erlass einer Änderung der Verordnung, spätestens jedoch bis einschließlich zum 22.06.2020. Ob und inwiefern sich die Regelungen, betreffend Ihre Anfrage verändern, vermag ich leider nicht abzusehen. Mögliche Änderungen der Verordnungen des Landes Niedersachsen können Sie unter folgendem Link: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus nachverfolgen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.“