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Mitgliedschaft in der SG AA

Mitgliedschaft in der SG Allez Allee Hannover e.V.

Anmeldung:

Um Mitglied der SG Allez Allee Hannover e.V. zu werden, bedarf es einer schriftlichen Anmeldung (E-Mail oder Brief).

+ Anmeldung per E-Mai: Das geht ganz einfach. Fülle dazu bitte die folgende Datei aus und versende deine E-Mail mit dieser Datei als Anlage  an die Adresse der SGAA – vorstand@allez-allee.de – oder auch direkt an – finanzen@allez-allee.de – .

Aufnahmeantrag mit Einwilligungserklärung  (DOCX-Datei)

+ Anmeldung per Brief: Druck dir die folgende Datei aus, trage die entsprechenden Daten ein und verschick sie an die Kassenwartin Stefanie Scheew (Adresse siehe Homepage der SGAA – https://allez-allee.de/kontakt/).

Aufnahmeantrag mit Einwilligungserklärung  (PDF-Datei)

SEPA-Lastschriftmandat Allez Allee (PDF-Datei)

Über deinen Antrag entscheidet der Vorstand und unterrichtet dich entsprechend.

Mitgliederbeiträge

Die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge legt die Mitgliederversammlung fest. Sie belaufen sich ab 2024 auf:
einfaches Mitglied                 20,00€/Jahr
Mitglied mit NPV-Lizenz        46,00€/Jahr
Doppelmitgliedschaft            10,00€/Jahr
Jugendliche                              00,00€/jahr

Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzug jeweils zum Jahresbeginn eingezogen.
Selbstzahler zahlen diesen jeweils bis zum 31.10. des Vorjahres ein.

+ Hannoversche Volksbank
+ BIC: VOHADE2HXXX
+ IBAN: DE70251900010539956400

NPV-Lizenz

Um eine NPV-Lizenz zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Antragsunterlagen können von der Homepage des NPV VordruckLizenzantrag2018-1 heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag mit deinem Foto geht dann über den Verein (bitte per Brief an den Schatzmeister – Adresse siehe homepage unter Kontakte) an den NPV. Sofern im Vorjahr eine Lizenz bei einem anderen Verein bezogen wurde, muss die alte Lizenz und eine Freigabebescheinigung des lizenzgebenden Vereins des Vorjahres beigefügt werden.

Kündigung

Der Austritt aus der SG Allez Allee Hannover e.V. kann nur durch schriftliche/E-Mail Erklärung zum Jahresende mit monatlicher Kündigungsfrist erfolgen. Es gilt der Tag des Eingangs beim Vorstand. Mit der Kündigung muss die Lizenz beim Verein abgegeben werden.